Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält die nordrhein-westfälische Frauenquote für EU-rechtswidrig. Eine Analyse seiner Argumente ■ Von Christian Rath
■ Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof fordert: Auch wenn Frauen unterrepräsentiert sind, darf keine bevorzugt eingestellt werden. Nach der Bremer Frauenförderung soll jetzt auch die in NRW gekippt werden