Tochterunternehmen des TÜV hatte einen Staudamm für sicher erklärt, später starben mehr als 270 Menschen. Angehörige gehen nun in Deutschland rechtlich gegen den TÜV vor
Die vom Chaos Computer Club untersuchten Trojaner sorgen für Aufregung. Selbst die Kanzlerin fordert Aufklärung. Doch Bayern behauptet, der Einsatz war rechtmäßig.
Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in mindestens vier Fällen weiter praktiziert.