Möglicherweise noch im Februar wird es eine Verfassungsänderung geben, die Volksentscheide verbindlich macht. Vertreter der Initiative Verbindliche Volksentscheide sollen sich mit dem Senat auf eine Neuregelung geeinigt haben
Bundesverfassungsgericht hebt Bremer Gerichtsentscheid zum Fall der Familie Neubronner auf: Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht war ein „Grundrechtsverstoß“
Nach der hanseatischen Richterschaft bemängelt auch das Bundesverfassungsgericht, dass der offene Vollzug in Hamburg faktisch abgeschafft ist. Der Justizsenator will diese Praxis gesetzlich verankern – das „Sicherheitsinteresse“ gehe vor
Initiative „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ verfehlte die notwendige Stimmenzahl. Es war der erste Volksentscheid, der auf Betreiben der CDU nicht an einem Wahltag stattfand
Bürgerschaft durfte Volksentscheid aushebeln: Im von der CDU geänderten Wahlgesetz stört sich das Hamburgische Verfassungsgericht eigentlich nur an der festgelegten Relevanzschwelle
Hamburgisches Verfassungsgericht verhandelt über das CDU-Wahlgesetz, das die per Volksentscheid durchgesetzte Wahlrechtsänderung aushebelt. Vor allem die eingeführte „Relevanzschwelle“ sorgt für Bauchschmerzen
Fraktion stimmt einem Volksbegehren zu, das Volksentscheide erleichtern soll, lehnt eine Verfassungsänderung aber ab. Verbliebene Abstimmung soll nicht am Tag der nächsten Bürgerschaftswahl stattfinden
Ab Ende Februar muss sich eintragen, wer die direkte Demokratie stärken und dem Senat einen Denkzettel für das Ignorieren des Volkswillens geben will. Initiatoren empfehlen Briefabstimmung
Des Volkes Wille darf nicht ignoriert werden: Ex-Verfassungsrichter Gottfried Mahrenholz hält Zustandekommen des CDU-Wahlrechts für verfassungswidrig. GAL will vor das Verfassungsgericht
Die Christdemokraten haben versucht, der Volksgesetzgebung die Zähne zu ziehen – und damit beim Verfassungsgericht auf Granit gebissen. Eine von fünf Änderungen ist verfassungswidrig. Existierende Initiativen genießen „Vertrauensschutz“
Hamburgs Verfassungsgericht erklärt Volksbegehren zum Erhalt der Uni für Wirtschaft und Politik (HWP) für zulässig, die Forderung nach gebührenfreiem Studium aber nicht. Senat sieht seine Teilniederlage „gelassen“: HWP ist längst aufgelöst
Still protestierende Bürger, hochrote Politiker und eine nervöse Präsidentin: Die CDU trägt mit ihrer Parlamentsmehrheit die Hamburgische Volksgesetzgebung zu Grabe. SPD wirft Union vor, den gemeinsamen Konsens der frühen Jahre zu verlassen