Die Geschäftsordnung des Parlaments verstoße gegen die Landesverfassung, fand die Oppositions-Partei und klagte. Die Richter schüttelten nur den Kopf. Kein Wunder.
Berlin leistet sich den Luxus beitragsfreier Kitas und gebührenfreier Studiengänge - auf Kosten anderer Bundesländer. Falsch, sagt Finanzsenator Ulrich Nußbaum im taz-Interview.
Abgeordnete dürfen die Unterlagen des Senats über die Privatisierung einsehen, sagt das Verfassungsgericht. Rot-Rot muss Geheimhaltungspraxis aufgeben.
Den Einblick in die Unterlagen rund um die Privatisierung der Wasserbetriebe hatte der Senat unter anderem mit einem besonders dreisten Argument abgelehnt: Gegenüber den Konzernen RWE und Veolia habe er sich zur Geheimhaltung verpflichtet.
Für die Aktivisten des Berliner Wassertischs ist das Urteil nur ein kleiner Erfolg. Sie setzen lieber auf einen Volksentscheid. Die Öffentlichkeit sei schließlich gegen Geheimniskrämerei.
Staatsanwaltschaft will Ergebnisse der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung nutzen. Doch die ist verfassungswidrig. Justizsenatorin von der Aue hat keine Einwände.
Abstimmungsgesetz Der Verfassungsgerichtshof soll die Zulässigkeit von Volksbegehren bereits nach der ersten Unterschriftensammlung prüfen. Dafür wollen SPD und Linke das Abstimmungsgesetz ändern
SPD, Linke und Grüne wollen, dass Homos im Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden. Die CDU nennt das Effekthascherei kurz vorm Christopher Street Day.