Ein Frankfurter Rechtsanwalt hatte 2003 einen spektakulären Kunstraub zum glücklichen Ende geführt. Gestern erstritt er vor Gericht die Zahlung des Lösegeldes, das er einst vorgestreckt hatte: Hamburger Kunsthalle muss nun 271.326,60 Euro zahlen
Armin Meiwes verspeiste einen Mann und wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt: „Tötung auf Verlangen“. Morgen wird der Staatsanwalt am Bundesgerichtshof auf Mord plädieren. Psychiatrisch behandelt wird Meiwes nicht