Alaa M. soll Häftlinge des Regimes in Syrien gefoltert haben, in einem Fall mit Todesfolge. Seit 2020 sitzt er in Deutschland in Haft. Nun wird er angeklagt
Karlsruhe hat Mindeststandards für Haftbedingungen in anderen EU-Staaten definiert. Werden sie nicht erfüllt, dürfen Häftlinge nicht ausgeliefert werden.