Die Staatsanwaltschaft hat sich im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof im Plädoyer für eine Haftstrafe von drei Jahren ausgesprochen
Dass bisher fast alle Insassen des geschlossenen Jugendheims ausgebrochen sind, wertet Staatsrat Meister „ironischerweise“ als Erfolg des Konzeptes. An dem wird festgehalten. Einzige Konsequenz: Bauliche Nachrüstung