Mit einer Bewährungsstrafe konnte die Justiz das Gesicht wahren und den Forderungen des Auslands nach Freilassung entsprechen - doch die Taktik ist zu banal.
Der im Iran inhaftierte Deutsche durfte gestern das Gefängnis verlassen, nicht aber das Land. Noch immer dient er als Druckmittel in den Prozessen gegen iranische Geheimdienstler in Deutschland ■ Von Thomas Dreger