Der frühere Bundesrichter Walter Winkler begrüßt das Urteil, "plakative" Brandanschläge nicht als Terrorismus zu werten. Sympathiewerbung für Terroristen falle nicht darunter.
Der Terror und die Sicherheitshysterie der 70er Jahre treffen uns noch heute. Denn die damals erlassenen Gesetze schränken die Freihheitsrechte immer noch ein.
Bayern will vor allem den christlichen Glauben bundesweit besser schützen. Werbung wie für die MTV-Serie "Popetown" soll es dann nicht mehr geben dürfen.
In der Volksbühne bestärken sich Menschenrechtler, Rechtsanwälte und Betroffene in ihrer Kritik an der Bundesanwaltschaft. Die nutze den Strafgesetzbuchparagrafen 129 a als Dietrich in linke Zusammenhänge.
Extremisten, die sich in Terrorlagern ausbilden lassen, will die Justizministerin mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestrafen. Der reine Besuch solcher Lager soll straffrei bleiben.
Gerade hat Zypries ihre Vorschläge veröffentlicht, da hackt der Koalitionspartner bereits darauf herum: Die Pläne der Justizministerin gingen ins Leere.
Der Jugendgerichtstag warnt davor, junge Intensivtäter einfach wegzusperren. Anlass zu Aktionismus bestehe nicht: Die Kinder- und Jugendkriminalität geht deutlich zurück
Wer ein Terrorcamp besucht hat, soll nicht nach Deutschland einreisen dürfen, fordert Volker Bouffier. Doch das Aufenthaltsrecht sieht diese Regelung bereits vor.
Justizministerin Zypries kündigt Gesetzesentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung an. Doch Verbraucherzentralen meinen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nicht weiterhilft.
Der umstrittene Paragraf 129 a soll nach den verhinderten Anschlägen voll reaktiviert werden. Wer für al-Qaida wirbt, könnte als Terrorist bestraft werden.
Brandenburg und Sachsen-Anhalt wollen im Bundesrat für härtere Strafen bei rechtsextremen Straftaten kämpfen - nicht mehr als rechtspolitische Show-Anträge.