Der Bundesgerichtshof lehnt die Revisionen von Lina E. und der Bundesanwaltschaft ab: E. gilt weiter nicht als Rädelsführerin und es bleibt bei 5 Jahren Haft.
Nach dem „Tag X“-Protest in Leipzig wurde ein 25-Jähriger wegen Brandsatzwürfen und versuchten Mord angeklagt. Nun hebt ein Gericht den Haftbefehl auf.
Nach ihrer Haftverschonung ist Lina E. zurück in Leipzig. Die Polizei dort rüstet sich für einen Großeinsatz am Samstag, die Stadt verhängt ein Demoverbot.