Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Bürgerinitiative zum weiteren Bau der A 281 abgewiesen – nun wird 2021 der Trog zwischen Neuenlander Straße und Autobahnzubringer Arsten gesperrt. Ihre „Vorzugsvariante“ mit Tunnel verteidigt die Stadt nicht
In Leipzig muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob beim Bau des A 281-Teilstücks in Arsten die Interessen der AnwohnerInnen schwerer wiegen, als die der Handelskammer