Von der späten Entscheidung des Verfassungsgerichts über den ESM profitiert die Bundesregierung gleich doppelt. So hatten sich die Kläger das bestimmt nicht vorgestellt.
Das Urteil aus Karlsruhe wird weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur delegieren, wenn es gar nicht anders geht.
Deutschland geht nach wie vor davon aus, dass man hier aufgewachsene Menschen in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Das ist der wirkliche Skandal.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überlässt den Staaten die Entscheidung über Eizellspenden. Die Entscheidung hat vor allem mit politischem Kalkül zu tun.
Der Schutz des Embryos "von Anfang an" ist kein Ziel. Ab wann ein Embryo zum Mensch wird und damit tabu ist, sollte allein von der Gesellschaft beantwortet werden.
Nach dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte wird Frauen wohl auch bald in Deutschland erlaubt werden, fremde Eizellen bei der künstlichen Befruchtung zu nutzen.
Europäischer Gerichtshof erlaubt Konzernen nur in Einzelfällen, die Verluste ihrer ausländischen Töchter anzurechnen. Es sind kaum Steuerausfälle zu befürchten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und das Bundesverfassungsgericht konkurrieren beim Schutz der Grundrechte. Der EGMR soll nicht zu viel machen – aber Karlsruhe hat den EGMR auch gestärkt