Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legt Entschädigungszahlungen für georgische Opfer von Massenabschiebungen aus Russland im Jahre 2006 fest
Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit.
Verstoß gegen die Meinungsfreiheit? Der EU-Gerichtshof urteilt in den Fällen der ermordeten Journalistin Anna Politkowskaja und der Künstlerinnen von Pussy Riot.