Bundesgerichtshof schließt Anspruch auf individuellen Schadensersatz wegen SS-Massaker in Griechenland aus. Bei Kriegsverbrechen gelten nur die Forderungen der Heimatstaaten der Opfer
■ Überlebende eines Massakers, das deutsche Truppen 1944 bei Delphi verübten, erstreiten Schadenersatz. Die Bundesregierung lehnt jede Zahlung ab. Jetzt kommt der Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte