Nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke wird ein Rechtsextremer zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der zweite wegen Beihilfe Angeklagte kommt ungestraft davon. Und ein Messerangriff bleibt ungesühnt. Wie das Gericht seine Entscheidung begründete3
Der Hauptangeklagte Stephan E. wird zu lebenslanger Haft verurteilt, ein Mitangeklagter freigesprochen. Für die Hinterbliebenen ist es eine Enttäuschung.
Fast 43 Tage saßen die Ehefrau und die Söhne des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke den angeklagten Rechtsextremisten im Gerichtssaal gegenüber. Am Donnerstag soll im Prozess das Urteil fallen. Wird es die Hinterbliebenen bitter enttäuschen?4–5
Markus H. soll den Hauptangeklagten Stephan E. zum Mord an Walter Lübcke angestachelt haben. Die Richter halten aber die Hinweise für nicht ausreichend.