Reaktionen auf das Lübcke-Urteil: Kritik am zweiten Urteil

PolitikerInnen loben die Verurteilung von Stephan E. zu lebenslanger Haft. Viele finden aber, dass es damit nicht getan ist.

Ein Mann mit dickem Bauch und weissem Hemd spricht mit zwei Anwältinnen in Robe

Ziemlich selbstsicher – Markus H. (M) mit seinen AnwältInnen am Tag der Urteilsverkündung Foto: Kai Pfaffenbach/dpa

Zahlreiche BundespolitikerInnen haben die Verurteilung von Stephan E., dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), zu einer lebenslangen Haftstrafe begrüßt. Im Detail aber fallen die Einschätzungen des Urteils gegen E. und den Mitangeklagten Markus H. sehr unterschiedlich aus. So sprach etwa Martina Renner, Rechtsextremismus-Fachfrau der Linksfraktion im Bundestag, von einer „herben Enttäuschung“.

Insgesamt bleibe das Urteil hinter den Erwartungen zurück. Dass Markus H. mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, sei „enttäuschend“: „Ich teile die Position der Angehörigen, die davon ausgehen, dass Markus H. wesentlich an der Planung und Durchführung der Tat beteiligt war“, so Renner. „Skandalös“ sei zudem der Freispruch des Hauptangeklagten E. „im Fall des rassistischen Attentates gegen Ahmed I.“.

Auch die grünen Innen-politikerInnen Irene Mihalic und Konstantin von Notz sehen das Urteil gegen H. kritisch. Dadurch bleibe der Blick allein auf E. fokussiert. „Hierdurch besteht die Gefahr, dass auch Netzwerk- und Unterstützerstrukturen aus dem Fokus geraten“, so die Grünen. „Das wäre verheerend.“

Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält das Urteil für „klar und angemessen“: „Der Mörder von Walter Lübcke wird nach diesem zu Recht harten Urteil seine Bereitschaft zu rassistischer Gewalt nicht mehr ausleben können“. Sein FDP-Kollege Konstantin Kuhle sprach von einem „deutlichen Urteil“. „Die politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus hat jedoch gerade erst begonnen“, so Kuhle weiter. Frühwarnsysteme der Sicherheitsbehörden und des Verfassungsschutzes dürften nicht wieder versagen.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, forderte nach dem Urteil weitere politische Konsequenzen. „Dieser von Hass und Menschenverachtung getriebene Mord bleibt eine Mahnung: Wir müssen die Demokratie auf allen Ebenen viel entschiedener schützen als bisher“, sagte Franke. Drohungen seien für viele, die sich politisch engagieren, beinahe Alltag geworden. Immer wieder hätten sich Bürgermeister an ihn gewandt, die um ihre Familien fürchten. Kommunalpolitiker müssten besser geschützt werden.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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