Impfungen „gegen den Willen der Patient:innen“? Nein, das wollen die Chefs der Kassenärztlichen Vereinigung nicht. Wer das behauptet, streut falsche Behauptungen.
Für den Fall pandemiebedingter Triage muss der Gesetzgeber „unverzüglich“ Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung treffen, urteilt das Bundesverfassungsgericht 3
Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.