Die Tutzinger Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein will Verfassungsbeschwerde gegen den bayerischen Sonderweg bei der eingetragenen Partnerschaft einlegen
Bayerns Plan, Homo-Ehen vor dem Notar zu schließen, dürfte mit dem Bundesgesetz vereinbar sein. Dennoch droht der Lesben- und Schwulenverband mit Schadensersatzklagen, da die Sonderregelung frühestens zum Herbst in Kraft treten wird
Auch nach dem vorläufigen Jawort des Verfassungsgerichts zu Homoehen ab dem 1. August: Das CSU-Land Bayern will erst zum Jahresende die notwendigen Ausführungsregelungen erlassen – und muss deshalb mit Schadenersatzprozessen rechnen