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Nachdem sie auf dem Skandal-Video aus Sylt zu sehen waren, wie sie rassistische Texte grölten, haben mehrere Beteiligte ihren Job verloren, ihre Fotos wurden von Medien veröffentlicht. Muss das sein?
„Ausländer Raus“-Rufe allein sind nicht strafbar, es braucht weitere Begleitumstände. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es nur für Beamt:innen.
27.5.2024