Nach den Regeln der Marktwirtschaft müßten ÜbersetzerInnen von Literatur gefragte, also gutbezahlte Fachkräfte sein – sind sie aber nicht ■ Von Otto Bayer
■ Eine Richterin und eine Staatsanwältin taten sich schwer damit, Männerakt-Magazine nicht als pornographisch zu beurteilen / Die angeklagten Buchhändler sprachen von Aufklärung und ästhetisierender Inszenierung / Gutachten sollen zur Aufklärung beitragen