Haftstrafen ohne Bewährung im Magdeburger Himmelfahrts-Prozeß / Das Gericht nennt die Verurteilten Hooligans, deren Gewaltbereitschaft sich gegen jeden richten könne ■ Aus Magdeburg Eberhard Löblich
Staatsanwaltschaft forderte im Prozeß um die Magdeburger Krawalle am Himmelfahrtstag Jugendstrafen bis zu zweieinhalb Jahren / Die Verteidigung plädierte unter Applaus für Freispruch ■ Von Eberhard Löblich