Rechte Angriffe mit einem Fahrzeug gab es im Norden schon lange vor dem jetzt vor Gericht verhandelten Fall des AfDlers Melvin S. Gezählt werden sie nicht.
Am Vorabend zur „Tag-X“-Demo kam es im Leipziger Süden zu Ausschreitungen. Nun ist ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot gescheitert.