Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten deshalb Kirche und Ver.di.
Ein schaler Sieg für die Gewerkschaft Ver.di: Mitarbeiter von Kirchen dürfen auch in Zukunft nur ausnahmsweise streiken, urteilt das Bundesarbeitsgericht.