Etappensieg für Datenschutz-Aktivisten: Die Daten von EU-Bürgern sind laut Europäischem Gerichtshof angesichts des NSA-Skandals nicht angemessen geschützt.
Deutschland darf EU-Bürger, die in der Bundesrepublik noch gar nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben, vom dauerhaften Bezug von Sozialleistungen ausschließen.