Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der degradiert worden war.
Künftig reicht für den Nachzug eines Elternteils ein formloser Antrag vor dem 18. Geburtstag des Kindes. Das EuGH unterstützt damit die Rechte Betroffener.