Die Karlsruher Richter entschieden am Samstag, dass der „polizeiliche Notstand“ nicht hinreichend belegt worden sei. In der Nacht zum Samstag blieb es in Heidenau ruhig.
Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der Frage beschäftigen.