Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, leistete Beihilfe zu hunderttausenden von Morden. Diese BGH-Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.
Reinhold Hanning habe keine Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen, sagt die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.