Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe dürfen nicht von Kostenerwägungen beschnitten werden, sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer.
Die Bundesregierung lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen der Beleidung Erdoğans zu. Sie kündigt aber an, den Paragraphen 103 abzuschaffen.
Die Regierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen Jan Böhmermann ermitteln lässt. ZDF-Redakteure wollen den umstrittenen Beitrag wieder in der Mediathek sehen.