Ein 43-jähriger Rechtsextremist wurde wegen Anstiftung zu Beleidigung verurteilt. Er hatte Menschen beauftragt, einen Schweinekopf vor einer Moschee abzulegen.
Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.