Weil Thüringens AfD-Chef eine verbotene Nazi-Parole wiederholt verwendet haben soll, hat der Justizausschuss des Landtags den Weg für Ermittlungen freigemacht.
Im Prozess um einen rassistischen Brandanschlag im Jahr 1991 wird der Haftbefehl aufgehoben. Gegen den 54-Jährigen gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr.