Ein Journalist der „Ostthüringer Zeitung“ ist bei einer Parteiveranstaltung bedroht und attackiert worden. Die Regierung des Bundeslandes verurteilte den Vorfall.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Vor 90 Jahren stellte Goebbels das „NS-Schriftleitergesetz“ vor. Es regelte, welche Journalisten arbeiten durften – und schaffte die Pressefreiheit ab.