Wildwest an der Neiße ■ Ein BGS-Zivilfahnder verletzte polnischen Grenzgänger - angeblich lösten sich die Schüsse von selbst. Der Staatsanwalt ermittelt zwar, meint aber jetzt schon, der Schütze solle nicht angeklagt werden Von Martin Rapp Ausgabe vom 1.4.1996, Seite 5, Inland Download (PDF)