Folterrisiko schützt Ex-PKKler vor Auslieferung in Türkei
Das Bremer Verwaltungsgericht beschließt: Der Asylschutz eines anerkannten politischen Flüchtlings bleibt vorerst unangetastet – auch wenn er kämpfende Einheiten der verbotenen ehemaligen kurdischen Arbeiterpartei PKK befehligte. Das Asylbundesamt will dagegen in Berufung gehen