Israels Zollhoheit gilt nicht für Siedlungen
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF Exportprodukte aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland müssen als palästinensische Produkte deklariert werden, nicht als israelische, urteilt der EuGH: „Keine bloße Formalität“
Von
DANIELA WEINGÄRTNER