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Kohls Akten gehören Kohl allein
Das gesammelte Stasimaterial über den Exkanzler darf nicht an Forscher und Journalisten gereicht werden, entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht. Denn Kohls Persönlichkeitsrecht als Opfer der Stasi geht vor allgemeines Aufklärungsinteresse
Von
RALF GEISSLER
Ausgabe vom
5.7.2001
,
Seite 06,
Inland
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(PDF)
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