Heiratet ein geschiedener Mann noch einmal, muss seine Frau aus erster Ehe nicht mehr auf Unterhalt verzichten. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs wurde korrigiert.
Homosexuelle Lebenspartner erhalten künftig dieselben Leistungen aus der Hinterbliebenenrente wie Heterosexuelle. Hoffnung auf Änderungen auch im Steuerrecht.
GRUNDGESETZ Das Bundesverfassungsgericht stellt in einem Beschluss fest, dass eine Bevorzugung der klassischen Ehe gegenüber eingetragenen Partnerschaften in der Regel nicht mehr zulässig ist
HOMO-EHE Die bayerische Regierung zieht eine Verfassungsklage gegen die Adoptionsrechte von gleichgeschlechtlichen Partnern zurück. Erfolg der FDP in der Münchner Landesregierung
Die Dauer einer Ehe ist nicht unbedingt entscheidend für eine Unterhaltszahlung, sagt der Bundesgerichtshof. Kinderlos geschiedene Frauen können dabei leer ausgehen.
Karlsruhe hat das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Zwang zur Ehescheidung bei Geschlechtsänderung eines der Partner ist unverhältnismäßig.
Politiker fürchten, mit der geplanten neuen Eheregelung ließen sich bald zwei Partner heiraten - einmal kirchlich, einmal standesamtlich. Auch die Imam-Ehe sei dann legal, sagen Islamkritiker.
Eingetragene Partnerschaften sind nach einem Verfassungsgericht-Urteil weiterhin benachteiligt. Nur Hetero-Ehepaare bekommen automatisch den Familienzuschlag.
Nach 26 Jahren verließ eine Frau ihren Mann für eine Frau - ein Grund, ihr Unterhalt zu verweigern? Ein Amtsgericht beschied: Ja. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof.
Die Verteidigerin eines Holocaust-Leugners und der Rechtsextreme Horst Mahler wollen heiraten. Doch erst muss Sylvia Stolz ein Strafverfahren hinter sich bringen - wegen Volksverhetzung.
Lebenspartnerschaften sollen beim Erbrecht noch schlechter wegkommen: Union will sogar den marginale Freibetrag von 5.200 Euro streichen. Doch es regt sich Protest.
SPD-Justizministerin kann Verbesserungen für schwule Lebenspartner nicht durchsetzen. Ein CDU-Abgeordneter räumt ein: Es gibt Spielräume, aber wir wollen sie nicht nutzen
Juristische Streitigkeiten in Ehen und Familien werden künftig vor einem „Großen Familiengericht“ ausgetragen. Das soll schneller und einfacher gehen als bisher und die Rechte der Kinder stärken. Scheidungen werden nicht erleichtert