Auch beim vierten Räumungsprozess gegen Mieter*innen der Habersaathstraße 40-48 sieht es nicht gut aus für den Eigentümer. Das Urteil fällt im November.
Das Verfassungsgericht muss über Klagen zum Wahlchaos bei Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl entscheiden. Es dürfte kein einheitliches Ergebnis geben.
Eine Zeugin gibt an, von einem Polizisten auf ihre bevorstehende Aussage angesprochen worden zu sein. Ihre Vorwürfe gegen Tilo. P. wiederholt sie nicht.