PROZESS Französisches Gericht verurteilt den Hersteller von gesundheitsgefährdenden Brustimplantaten zu vier Jahren Haft. Entschädigung der Betroffenen bleibt ungeklärt. Auch dem TÜV Rheinland drohen Konsequenzen
PROZESS Französisches Gericht verurteilt den Hersteller von gesundheitsgefährdenden Brustimplantaten zu vier Jahren Haft. Entschädigung der Betroffenen bleibt ungeklärt. Auch dem TÜV Rheinland drohen Konsequenzen