Bei Verstößen gegen Kontaktverbote müssen Opfer häuslicher Gewalt diese selbst aktiv beim Familiengericht anzeigen. Das scheitert in der Praxis häufig.
Plötzlich wollen alle die Fußfessel nach dem „spanischen Modell“. Schleswig-Holstein beschließt sie, Niedersachsen zankt noch um Details. Dort drückt die CDU zwar aufs Tempo – schlägt aber ein Modell vor, das in anderen Ländern mäßig erfolgreich ist
Fast ein Jahr lang wurde am Landgericht Osnabrück gegen die Brüder Z. und ihre Komplizen verhandelt. Die Urteile stehen in einem seltsamen Verhältnis zum Aufwand. Geht so die „Bekämpfung von Clankriminalität“?