Mit einem weltweit beachteten Urteil schreibt das Landgericht Kassel Justizgeschichte: Armin Meiwes beging Totschlag, nicht Mord, als er einen Menschen aufaß. Achteinhalb Jahre Haft
Die zum Tode durch Steinigung verurteilte Nigerianerin Safiyatu Husseini kommt frei. Doch schon fällt ein anderes islamisches Scharia-Gericht ein identisches Urteil gegen eine weitere Frau
■ Straßburger Menschenrechtsgerichtshof: Großbritannien darf Schwule und Lesben nicht von Streitkräften ausschließen. Behauptung einer „Schmälerung der Einsatzkraft“ zeige „negative Einstellung“ von Heteros
Am Kitsch scheiden sich die Geister. Was dem einen unerträglich zuckrig erscheint, versetzt den anderen in Entzücken. Schwule gehören meist in die zweite Kategorie. Sie sind es auch, die den Kitsch zur Kunstform erhoben haben. Nicht erst seit Pierre et Gilles erschaffen schwule Fotografen verzauberte Gegenwelten, in denen einfach alles blinkt und strahlt. Denn eins ist den Homos klar: Die Welt könnte schöner sein. Gut, daß sie die Vergeblichkeit dieses Wunsches mit Humor nehmen ■ Von Reinhard Krause
■ Das US-Repräsentantenhaus klagt den Präsidenten wegen Meineides und Behinderung der Justiz an. Republikaner-Sprecher Livingston tritt zurück – Clinton will „bis zur letzten Stunde“ bleiben. Jetzt entscheidet der Senat über die Amtsenthebung
■ Die Mehrheit der US-Amerikaner will laut Umfragen gar nicht, daß die Clinton-Videos gezeigt werden. Trotzdem sind vier Fernsehanstalten in den Vereinigten Staaten sicher: Die EInschaltquoten stimmen heute, wenn der Präsident sich vier Stunden lang unter den Fragen von Kenneth Starr windet. Das Band wird zeitgleich mit einer Rede Clintons vor den Vereinten Nationen ausgestrahlt. TV-Tip für Voyeure in Deutschland: n-tv ab 15 Uhr, Phoenix 22.15 Uhr
■ Lewinsky-Skandal, nächste Folge: Das Video, das bei der Aussage Bill Clintons vor der Grand Jury aufgezeichnet wurde, darf jetzt vom Fernsehen gesendet werden. Dies entschied der Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses