■ Ärzte scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht: Für mißlungene Sterilisation oder fehlerhafte Genberatung kann auch künftig Schadenersatz verlangt werden
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen