Argentinien: Senat erlaubt Homoehe
Fünf Jahre vorbereiten, 14 Stunden vor der Abstimmung diskutieren: Mit einer knappen Mehrheit hat der argentinische Senat trotz starker Proteste der Katholiken die Homoehe erlaubt.
Bild: ap
BUENOS AIRES taz | In Argentinien hat der Senat für die Zulassung der Ehe für Homosexuelle gestimmt. Damit wird Argentinien zukünftig der erste Staat Lateinamerikas sein, in dem Homo-Ehen möglich sind. Nach einer 14-stündigen Marathonsitzung stimmten am frühen Donnerstagmorgen (Ortszeit) 33 Senatoren für das Gesetz, 27 stimmten dagegen, drei enthielten sich der Stimme. Das Abgeordnetenhaus stimmte der Vorlage bereits im Mai zu.
Die noch ausstehende Unterschrift von Präsidentin Cristina Kirchner gilt als sicher. Kirchner hatte das Vorhaben als "Verantwortung aller, eine gleichberechtigtere Gesellschaft zu schaffen, in der die Minderheiten die gleichen Rechte haben wie die Mehrheiten" bezeichnet. Im argentinischen Zivilgesetz gilt zukünftig der Passus: "Die Ehe soll die gleichen Anforderungen und Auswirkungen haben, unabhängig davon, ob die Partner des gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts sind."
Bis in die frühen Morgenstunden hatten Gegner und Befürworter vor dem Kongressgebäude ihre Ablehnung oder Unterstützung demonstriert. Dabei war es zu teils heftigen Wortgefechten und Rangeleien unter den Demonstranten gekommen. Das Abstimmungergebnis löste großem Jubel unter den Befürwortern aus. Die Gesetz geht auf die Initiative der beiden unabhängigen Abgeordneten Silvia Augsburger und Vilma Ibarra aus dem Jahr 2005 zurück, der sich die Regierung und Teile der Opposition angeschlossen haben. Sie hatte landesweit ein große und kontroverse Debatte ausgelöst.
Bislang ist eine Eheschließung für schwule und lesbische Paare nur in der Hauptstadt Buenos Aires, in der nordwestlichen Stadt Villa Carlos Paz und in den Provinzen Rio Negro und Feuerland möglich. In anderen Ländern Lateinamerikas dürfen Homosexuelle nur in wenigen Städten und Provinzen wie der mexikanischen Hauptstadt und dem brasilianischen Bundesstaat Río Grande do Sul heiraten. Eine Lebenspartnerschaft unter anderem mit geregeltem Erb- und Rentenrecht dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit 2008 in Uruguay eingehen.
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