Die Bundesmarine darf einem bedrängten Schiff vor der Küste Somalias zwar helfen, Piraten aber nicht verfolgen, sagt Rechtsprofessor Fischer-Lescano. Dies müsste der Bundestag zuvor absegnen.
Die französische Marine befreit vor Somalia zwei Geiseln aus der Hand von Piraten. Ein Bundeswehrflugzeug hilft. Doch die Hilfe kann verfassungswidrig sein.
Die Bundesregierung hebelt die Beschränkungen des Grundgesetzes für die Bundesmarine aus. Im September soll die EU-Aktion beschlossen werden, im Dezember könnte es losgehen.