Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in Deutschland.
Das designte Wunschbaby wird es auch in Zukunft nicht geben, aber die Kriterien für die Diagnostik werden sich verändern, glaubt zumindest der niederländische Genetiker Joep Geraedts.
Eine Britin wollte Embryo austragen, den ihr Ex-Partner in vitro befruchtet hatte. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte gibt dem Mann Recht, dass er als Miterzeuger auch eine Mitsprache an der Schwangerschaft hat