Asyl Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen abgelehnt. In den EU-Verträgen gebe es eine klare Rechtsgrundlage für den Beschluss
Ungarns oberstes Gericht hat wesentliche Teile des Mediengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung will bald einen Teil der Richter austauschen.
Die ungarischen Verfassungsrichter haben sich bisher nicht mit Courage hervorgetan. Vermutlich soll das kritische Urteil ein Signal an das Ausland sein.