Als Anfang 2005 sein Freund Oury Jalloh in Dessau unter ungeklärten Umständen in einer Polizeizelle verbrannte, wusste Mouctar Bah, dass er eine Aufgabe hatte.
Die Verfassungsrichter befinden, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten in Deutschland nur „berücksichtigt“ werden. Verbindlich sind sie nicht – anders als es die Bundesrepublik etwa von der Türkei verlangt