Der Vergewaltigungsvorwurf gegen Wikileaks-Mann Julian Assange ist juristisch nicht abwegig. Und nein, ein geplatztes Kondom gilt auch in Schweden nicht als Vergewaltigung.
EU-DIREKTIVE Die Schweden pfeifen auf die Vorratsdatenspeicherung. Sie lehnen es ab, eine EU-Verordnung in ein nationales Gesetz zu gießen. Sogar eine gerichtliche Verurteilung will das Land vorerst ignorieren