Der Beamte, der das Asylersuchen eines jungen Afghanen ablehnte, da er ihm nicht schwul genug auftrat, wurde entlassen. Rechtsberater Gluth über queere Refugees.
Hamburger Gericht verweigert homosexuellem Afghanen Asyl, obwohl Schwulen im Islam die Todesstrafe droht. Begründung: Sex mit Jungen habe in Afghanistan Tradition, der Kläger könne Neigung ja „im Verborgenen“ ausleben