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Mehr Geld für Arme

WOHNEN Hartz-IV-Sätze werden an den jüngst veröffentlichten Mietspiegel angepasst

Der Senat erhöht die Wohnkostenzuschüsse für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Die neuen Richtwerte für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigten ab 1. Juli den vor wenigen Wochen veröffentlichten Mietspiegel. Sie liegen im Schnitt um rund vier Prozent höher als in der Fassung vor drei Monaten, sagte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) am Dienstag nach der Sitzung des Senats. In Berlin gab es im vergangenen Jahr 306.461 Hartz IV-Haushalte, mehr als 9.000 weniger als ein Jahr zuvor.

Ziel sei es, dass die Betroffenen nicht umziehen und ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen müssten, betonte Czaja. Das gelinge auch: So sei die Zahl der Zwangsumzüge von rund 1.300 im Jahr 2011 auf 556 im Jahr 2014 zurückgegangen. Lediglich 0,2 Prozent der Hartz-IV-Empfänger seien betroffen gewesen, obwohl fast jede vierte Bedarfsgemeinschaft über der Richtwertobergrenze gelegen habe. Der Richtwert bei der Bruttokaltmiete eines Einpersonenhaushalts liegt laut Auskunft Czajas nun bei 364,50 Euro statt 343,50 im Jahr 2014; beim Vierpersonenhaushalt seien es 587,30 Euro statt bisher 547,40 Euro.

Kritik von Opposition

Die Opposition hält die Aussage des Senators, es gebe „keine Schlechterstellung“ durch die notwendig gewordene Neuberechnung, für eine „Farce“, so Elke Breitenbach, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Der Senat würde Neuvermietungspreise, die meist deutlich über dem Mietspiegel lägen, weiterhin nicht berücksichtigen. „Durch die neue Regelung wird die Verdrängung weder gestoppt werden, noch reichen die Richtwerte, um neue Wohnungen anzumieten“, sagte Breitenbach. Auch nach Ansicht der Grünen-Fraktion bringe die neue „AV Wohnen“ lediglich marginale Verbesserungen. BIS

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