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Sonderregel wird Standard

GLAUBEN Kieler Tagesmütter müssen ihre Religion offenlegen – wegen der Gleichbehandlung

Sie wollte kleine Kinder betreuen, als Tagesmutter arbeiten. Deshalb stellte eine Frau aus Kiel bei der Stadt den Antrag auf die nötige Erlaubnis. Die bekam sie – doch mit einer Auflage: Die Verwaltung verpflichtete sie dazu, Eltern über ihren Glauben und die Folgen für den Betreuungsalltag zu informieren. Die Begründung: Die Kielerin ist Zeugin Jehovas.

Die Frau reichte eine Beschwerde ein – wegen Diskriminierung. Die Stadt reagierte, zog aber nicht die Auflage zurück, sondern erklärte sie zum Standard bei neuen Genehmigungen oder Verlängerungen.

179 Kieler KinderbetreuerInnen müssen nun nach und nach ihre Religion gegenüber dem Amt offenlegen und sich verpflichten, die Eltern beim Erstkontakt über ihren Glauben zu informieren. Die gesammelten Daten würden nicht weitergegeben, versichert ein Stadtsprecher. Es gehe vor allem darum, dass die Eltern informiert werden. So lange es keine Hinweise von Eltern gebe, dass die Angaben falsch seien, werde nicht nachgeprüft.

Eine Art Radikalenerlass für die Frühpädagogik wie in Hamburg gibt es in Kiel nicht und ist auch nicht geplant. An der Elbe können religiöse Fundamentalisten, Rechts- und Linksextreme die Zulassung verweigert werden. Das geschah mindestens einmal: 2013 durfte im Bezirk Mitte eine Frau nicht Tagesmutter werden, auch wegen ihrer „konservativ-muslimischen Einstellung“, so die Behörden.

Schleswig-Holsteins Verfassungsschutz weiß zwar um einzelne „Extremisten“ in sozialen Berufen, hat aber keine Hinweise darauf, dass es einen Trend gäbe, die Frühpädagogik zur Indoktrination zu nutzen.  DKU

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